Hinweis zur Sonderregelung in Niedersachsen (NLWKN)
Hinweis zur Sonderregelung in Niedersachsen (NLWKN)
Artgeschützte Tiere, bei welchen die Papiere fehlen oder diese unvollständig sind, dürfen nach den Vorgaben des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Niedersachsen nicht mehr in private Haltung vermittelt werden.
Bei einigen Arten gestattet die Artenschutzbehörde dennoch eine Vermittlung in private Haltung, sofern die folgenden Auflagen durch den neuen Tierhalter erfüllt werden:
- Der private Halter verfügt über den Sachkundenachweis.
- Es kann eine artgerechte Haltung gewährleistet werden.
Dementsprechend liegt die Entscheidung über die Abgabe in private Haltung ausschließlich beim NLWKN.
Bei den Tieren, welche unter diese Sonderregelung fallen, finden Sie dementsprechende Hinweise in den Tierdaten. Wenn Sie an einem Tier Interesse haben, welches unter diese Sonderregelung fällt, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir leiten Ihre Informationen und Unterlagen dann direkt an die zuständige Stelle weiter und unterstützen Sie gerne beim weiteren Ablauf.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Auflage der für Niedersachen zuständigen Artenschutzbehörde (NLWKN) handelt und nicht um eine Abgabebedingung von uns!
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.





